Stellungnahme zum Rechnungshofbericht vom 15.07.2026
Die aktuelle Berichterstattung und die Feststellungen des Landesrechnungshofs beziehen sich auf das Landesmedienzentrum (LMZ).
Das Kreismedienzentrum Göppingen (KMZ Göppingen) ist davon organisatorisch und wirtschaftlich zu unterscheiden. Es ist beim Landkreis Göppingen verankert und nicht Teil des LMZ.
Zwischen dem KMZ Göppingen und dem LMZ bestehen keine gemeinsamen Organisations-, Haushalts- oder Beschaffungsstrukturen. Soweit es im Medienzentrenverbund fachliche Kooperationen oder gemeinsame Angebote gibt, handelt es sich um Zusammenarbeit zwischen eigenständigen Einrichtungen.
Die Verantwortung für Organisation, Mittelbewirtschaftung, Beschaffung und Abrechnung des KMZ Göppingen liegt beim Landkreis Göppingen.
Das KMZ Göppingen arbeitet auf Grundlage der für den Landkreis geltenden haushalts- und vergaberechtlichen sowie verwaltungsinternen Regelungen. Ausgaben und Beschaffungen werden dienstlich begründet, wirtschaftlich und sparsam geplant, ordnungsgemäß beauftragt, dokumentiert und abgerechnet.
Die im Rechnungshofbericht beschriebenen Vorgänge beim LMZ sind daher nicht auf das Kreismedienzentrum Göppingen übertragbar.
Unabhängig davon überprüft das KMZ seine Abläufe fortlaufend und stellt eine nachvollziehbare, regelkonforme und wirtschaftliche Verwendung der ihm anvertrauten Mittel sicher.

